Coebiz GmbH
Zusestraße 1
48653 Coesfeld
Handelsregister: HRB 15090
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Vertreten durch:
Felix Lefering
Telefon: +49 2541-90993-0
E-Mail: info@coebiz.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE295463111
Felix Lefering
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
der COEBIZ GmbH
– hier „Auftragnehmer“
– Kunde hier „Auftraggeber“
für die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene Leistungen
Teil A – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Coebiz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3) Telefonische Vertragsschlüsse:
Ein telefonisch geschlossener Vertrag wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber diesen nachträglich in Textform bestätigt.
(4) Bei Fernabsatzverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 312c ff. BGB).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist ausschließlich die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung.
(2) Technische Angaben, Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellen keine Garantien dar.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige Komponenten zu verwenden.
§ 4 Netzanschluss und Inbetriebnahme
(1) Der Netzanschluss erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber.
(2) Der Auftragnehmer schuldet nicht den erfolgreichen Netzanschluss oder die Einspeisezusage.
(3) Die Inbetriebnahme erfolgt vorbehaltlich:
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich:
(2) Abschlagszahlungen sind zulässig.
(3) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(4) Förderungen oder Einspeisevergütungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine sind nicht rechtswirksam.
(2) Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Witterung, Lieferengpässen oder behördlichen Maßnahmen verlängern die Fristen angemessen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere:
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 8 Montagebedingungen
(1) Die Montage erfolgt nur bei geeigneten Bedingungen.
(2) Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers führen zu zusätzlichen Kosten (z. B. Stillstandskosten).
§ 9 Dach- und Statikrisiken
(1) Eine statische Prüfung ist nicht automatisch Bestandteil des Leistungsumfangs.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf vorhandene bauliche Mängel zurückzuführen sind.
§ 10 Drittleistungen
(1) Leistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber, externe Elektriker) liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
(2) Für Verzögerungen oder Fehler Dritter wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Gefahrübergang
Mit Übergabe der Anlage geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 13 Mängelansprüche
(1) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt (Nachbesserung oder Ersatz).
(3) Eigenmächtige Eingriffe führen zum Ausschluss von Ansprüchen.
(4) Keine Haftung bei:
§ 14 Ertrag und Wirtschaftlichkeit
Ertragsprognosen sind unverbindlich. Eine Haftung für wirtschaftliche Erwartungen oder Ertragsausfälle besteht nicht.
§ 15 Wartung und Betrieb
(1) Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung der Photovoltaikanlage verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wurde.
(2) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass eine regelmäßige Wartung erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Anlage sicherzustellen.
(3) Wartungsmaßnahmen umfassen insbesondere die Überprüfung elektrischer Verbindungen, Komponenten, Schutzsysteme sowie die Sichtprüfung der Anlage.
(4) Unterlassene oder unsachgemäße Wartung kann zu Schäden, Sicherheitsrisiken oder Leistungseinbußen führen. Für Schäden oder Mindererträge, die auf fehlende oder mangelhafte Wartung zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(5) Gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt, soweit diese nicht auf fehlende Wartung zurückzuführen sind.
§ 16 Monitoring und Fernüberwachung
(1) Sofern Monitoring- oder Fernüberwachungssysteme Bestandteil der Anlage sind, können diese von Drittanbietern betrieben werden.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Datengenauigkeit dieser Systeme.
(3) Eine kontinuierliche Überwachung der Anlage durch den Auftragnehmer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber bleibt unabhängig davon verpflichtet, die Anlage regelmäßig selbst zu kontrollieren.
§ 17 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Ertragsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Rücktritt
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei:
Teil B – Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)
§ 19 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 20 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht kann insbesondere entfallen bei:
§ 21 Abnahme
Die Anlage gilt als abgenommen:
Teil C – Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
§ 22 Untersuchungs- und Rügepflicht
Es gelten die Vorschriften der §§ 377 ff. HGB.
§ 23 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsfrist:
§ 24 Haftungsbeschränkung
Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 25 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Teil D – Schlussbestimmungen
§ 26 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 27 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz der Coebiz GmbH.
§ 28 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: April 2026